Mutterschaft

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

Es ist mir eine Freude, Ihnen mitzuteilen, dass ich (Fabienne Däschler-Casutt) mich bald in Mutterschaftsurlaub begebe, vom 1. Februar 2024 bis Ende September 2024. Von November 2023 bis Februar /März 2024 werde ich reduziert weiter in der Praxis tätig sein. Während meiner Mutterschaft wird meine Praxis geöffnet bleiben, und ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass meine geschätzten Mitarbeiterinnen, Alexandra und Ladina, mich in dieser Zeit vertreten werden.

Alexandra und Ladina sind hochqualifizierte und erfahrene Fachkräfte, die Ihnen die gleiche Sorgfalt und Aufmerksamkeit bieten werden, die Sie von meiner Praxis gewohnt sind. Sie sind bestens vertraut mit unseren Arbeitsabläufen und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre gesundheitlichen Anliegen zu besprechen und die notwendige Betreuung sicherzustellen.

Wir möchten Sie ermutigen, frühzeitig Termine zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Bedürfnisse während meiner Abwesenheit angemessen berücksichtigt werden. Alexandra und Ladina werden Ihnen dabei behilflich sein und sicherstellen, dass Sie die benötigte Betreuung erhalten.

In dringenden Angelegenheiten oder bei Fragen zur Terminvereinbarung können Sie sich wie gewohnt an unsere Praxis wenden. Sie erreichen uns unter 079 882 11 11.

Wir schätzen Ihr Vertrauen in unsere Podologie und bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.

Ferien

Ferien Alexandra: 31.07.2023 - 14.08.2023, 16.10.2023 - 23.10.2023

Ferien Fabienne: 25.09.2023 -16.10.2023

Betriebsferien vom 23.12.2023 - 02.01.2024

Wichtige Informationen

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass unsere Praxis derzeit keine Kapazitäten mehr für Neupatienten hat. 

Notfalltermine können mit telefonischer Rücksprache angeboten werden z.B bei schmerzhaften oder eiternden Nägeln sowie Hühneraugen. Bitte beachten Sie bei einem Notfalltermin einen Aufpreis von 20 Franken.

Wir bedauern eventuelle Unannehmlichkeiten und empfehlen Ihnen, sich bei anderen erfahrenen Podologiepraxen in der Nähe nach Behandlungsmöglichkeiten umzusehen. Sollten sich in Zukunft Änderungen ergeben und wir wieder Kapazitäten für Neupatienten haben, werden wir Sie gerne auf unserer Website informieren. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Ihnen in Zukunft möglicherweise unsere Dienstleistungen anbieten zu können. 

KVG Diabetiker

Ab sofort können eine unterschiedliche Anzahl podologischer Fussbehandlungen beim Diabetiker mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung über die Grundversicherung der Krankenkassen KVG abgerechnet werden.

Unsere Praxis erfüllt die Anforderungen für die Leistungserbringung gemäss OKP.

Mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung ist für uns eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen möglich. Das heisst:

  • Diagnose A, B oder C wird vom Arzt/der Ärztin bestätigt.
  • Bei der Unterschrift und des Stempels des Arztes/der Ärztin ist die ZSR-Nr. und die GLN aufgeführt.
  • Die Verordnung muss für jedes Kalenderjahr neu ausgestellt werden.

Bitte nehmen Sie Ihre Krankenkassenkarte zur Konsultation mit. Wenn Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, dann ebenfalls eine aktuelle Medikamentenliste.

Link für Zuweiser zum Verordnungsformular

https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.podologie.swiss%2Fwp-content%2Fuploads%2F2022%2F12%2F211201sw_d_02_verordnungsformular_podologie.docx&wdOrigin=BROWSELINK