Betriebsfereien

Betriebsferien Podologie Taschinas:

24.12.2025 - 04.01.2026

17.04.2026 - 03.05.2026

03.08.2026 - 08.08.2026

Mutterschaft Ladina Bossart

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass unsere Podologie Praxis wieder kleinen Nachwuchs erwartet. Ladina Bossart wird im Februar/März 2026 in Mutterschutz gehen und unser Team zu späterer Zeit wieder unterstützen.

Während ihrer Abwesenheit kann es in unserer Praxis zu zeitweisen Engpässen bei Terminen kommen. Wir bitten Sie daher jetzt um Verständnis, wenn nicht immer sofort alle gewünschten Termine möglich sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Ihnen weiterhin die bestmögliche Betreuung zu bieten. 

Wichtige Informationen

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass unsere Praxis derzeit keine Kapazitäten mehr für Neupatienten hat. 

Notfalltermine können mit telefonischer Rücksprache angeboten werden z.B bei schmerzhaften oder eiternden Nägeln sowie Hühneraugen. Bitte beachten Sie bei einem Notfalltermin einen Aufpreis von 20 Franken.

Wir bedauern eventuelle Unannehmlichkeiten und empfehlen Ihnen, sich bei anderen erfahrenen Podologiepraxen in der Nähe nach Behandlungsmöglichkeiten umzusehen. Sollten sich in Zukunft Änderungen ergeben und wir wieder Kapazitäten für Neupatienten haben, werden wir Sie gerne auf unserer Website informieren. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Ihnen in Zukunft möglicherweise unsere Dienstleistungen anbieten zu können. 

KVG Diabetiker

Ab sofort können eine unterschiedliche Anzahl podologischer Fussbehandlungen beim Diabetiker mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung über die Grundversicherung der Krankenkassen KVG abgerechnet werden.

Unsere Praxis erfüllt die Anforderungen für die Leistungserbringung gemäss OKP.

Mit einer vollständig ausgefüllten Verordnung ist für uns eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen möglich. Das heisst:

  • Diagnose A, B oder C wird vom Arzt/der Ärztin bestätigt.
  • Bei der Unterschrift und des Stempels des Arztes/der Ärztin ist die ZSR-Nr. und die GLN aufgeführt.
  • Die Verordnung muss für jedes Kalenderjahr neu ausgestellt werden.

Bitte nehmen Sie Ihre Krankenkassenkarte zur Konsultation mit. Wenn Sie dauerhaft Medikamente einnehmen, dann ebenfalls eine aktuelle Medikamentenliste.

Link für Zuweiser zum Verordnungsformular

https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.podologie.swiss%2Fwp-content%2Fuploads%2F2022%2F12%2F211201sw_d_02_verordnungsformular_podologie.docx&wdOrigin=BROWSELINK